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Einordnung
Der EU AI Act gilt gestaffelt: Die Verbote nach Art. 5 und die Vorgaben zur KI-Kompetenz nach Art. 4 sind seit dem 2. Februar 2025 in Kraft. Am 2. August 2026 folgen die Transparenzpflichten nach Art. 50, etwa die Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhalten. Die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027, für regulierte Produkte nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Bußgelder reichen je nach Verstoß bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.
Die acht Fragen dieses Audits decken genau die Punkte ab, an denen Prüfungen und Kundenanfragen ansetzen: Inventar, Risikoklassen, Verantwortlichkeit, Datenschutz, Bias-Kontrolle, Schulungsstand, Verträge und Vorfallsmanagement. Den vollständigen Überblick mit Fahrplan finden Sie im Leitfaden EU AI Act für den Mittelstand; die laufende Verantwortung übernimmt auf Wunsch ein externer KI-Beauftragter.
Der Selbstcheck bewertet in acht Fragen die Grundlagen Ihrer KI-Compliance: Inventar und Risikoklassifizierung der KI-Systeme, Verantwortlichkeiten, DSGVO-Prüfung, Bias-Reviews, Schulungsstand, Anbieterverträge und den Umgang mit Vorfällen. Die Auswertung erscheint sofort, anonym und ohne Registrierung.
Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote nach Art. 5 und die Vorgaben zur KI-Kompetenz nach Art. 4. Am 2. August 2026 folgen die Transparenzpflichten nach Art. 50. Hochrisiko-Systeme nach Anhang III sind ab dem 2. Dezember 2027 im Pflichtenkatalog, regulierte Produkte nach Anhang I ab dem 2. August 2028.
Sie erhalten eine Einordnung Ihres Reifegrads mit Handlungsfeldern. Wer tiefer einsteigen will, vereinbart ein kostenloses Erstgespräch. Daraus kann eine KI-Inventarisierung mit dokumentiertem KI-Register oder ein laufendes Mandat als externer KI-Beauftragter werden.
Erstgespräch statt Selbsttest
Sie wollen die Bewertung nicht selbst durchklicken? Vereinbaren Sie ein kostenloses 30-Min-Erstgespräch. Denis Schnellenbach – TÜV-zertifizierter KI-Manager & Zert. Datenschutzbeauftragter – klärt mit Ihnen die konkreten Pflichten für Ihr Unternehmen: Risikoklassifizierung, KI-Kompetenz nach Art. 4, Governance-Setup.