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Branchenlösung · Handwerk

KI für Handwerk

Volle Auftragsbücher, aber das Büro bleibt liegen: Im Handwerk spart KI vor allem dort Zeit, wo Angebote, Termine und Schriftverkehr anfallen. Das Beste: Für die allermeisten Handwerksbetriebe ist KI rechtlich unkompliziert nutzbar. Wir zeigen die schnellsten Hebel.

Typische Herausforderungen

Konkrete KI-Anwendungsfälle

Angebote & Kalkulation

KI erstellt aus Stichpunkten oder Fotos schnelle Angebots- und Kalkulationsentwürfe zur Prüfung.

Kundenkommunikation & Termine

Automatische Antworten auf Anfragen und Terminvorschläge halten Ihnen den Rücken frei.

Büro & Belege

Rechnungen, Belege und E-Mails werden vorsortiert und vorbereitet – weniger Papierkram am Abend.

Marketing & Akquise

Website-Texte, Angebotsschreiben und Social-Media-Beiträge entstehen in Minuten statt Stunden.

EU AI Act: Was Sie wissen müssen

Einordnung für Ihre Branche

Minimal
Typische Handwerks-Anwendungen sind nur minimales Risiko – keine Hochrisiko-Pflichten
Art. 4
KI-Kompetenz: kurze Einweisung der Mitarbeitenden genügt
Art. 50
Wenn Sie einen Chatbot einsetzen: kurz kennzeichnen, dass es KI ist (ab 2. August 2026)
DSGVO
Kundendaten datenschutzkonform verarbeiten
Seit dem 2. Februar 2025 gilt für alle Unternehmen die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4): Mitarbeitende, die KI nutzen, müssen angemessen geschult sein. Gute Nachricht für Handwerksbetriebe: Die typischen Anwendungen (Angebote, Kommunikation, Büro, Marketing) sind nach dem EU AI Act nur minimales Risiko – es gelten keine Hochrisiko-Pflichten. Zu beachten sind lediglich eine kurze Mitarbeiter-Einweisung (KI-Kompetenz), die Kennzeichnung von Chatbots (ab 2. August 2026) und der normale Datenschutz. So können Sie KI sofort und unkompliziert nutzen.

Förderung nutzen

Ein großer Teil einer KI-Strategie- oder Compliance-Beratung lässt sich über die BAFA-Förderung und das Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz bezuschussen – bis zu 50 % der Beratungskosten. Wir unterstützen Sie beim Antrag.

KI sinnvoll und rechtssicher einführen

In einem kostenlosen 30-Minuten-Erstgespräch klären wir, welche KI-Anwendungen sich für Sie wirklich lohnen – und was der EU AI Act konkret für Sie bedeutet.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren →
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Hinweis: Diese Seite dient der Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die genannten EU-AI-Act-Fristen berücksichtigen den „Digital Omnibus" der EU (politische Einigung vom 7. Mai 2026, formale Verabschiedung erwartet vor dem 2. August 2026). Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext (VO (EU) 2024/1689). Stand: Juni 2026.