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Blog · EU AI Act

EU AI Act: Fristen 2026/2027 für den Mittelstand

Kurz gesagt: Der EU AI Act tritt gestaffelt in Kraft. Ab dem 2. August 2026 gelten verschärfte Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III und Governance-Pflichten. Ab dem 2. August 2027 sind KI-Systeme in regulierten Produkten (Anhang I) betroffen. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Der EU AI Act setzt neue Standards für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Für den deutschen Mittelstand, insbesondere in Rheinland-Pfalz, sind die anstehenden Fristen entscheidend. Dieser Artikel beleuchtet die relevanten Termine für 2026 und 2027.

Wann greifen die Kernpflichten des EU AI Acts für Unternehmen?

Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Wesentliche Fristen für Unternehmen sind:

  • 2. Februar 2025: Inkrafttreten der Verbote für bestimmte KI-Praktiken (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Alphabetisierung (AI Literacy) bzw. Schulung (Art. 4).
  • 2. August 2025: Anwendbarkeit der Pflichten für General Purpose AI (GPAI) Systeme.

Welche Stichtage sind 2026 für Hochrisiko-KI-Systeme relevant?

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen, die den Hochrisiko-Kategorien nach Anhang III des EU AI Acts unterliegen, umfangreiche Pflichten erfüllen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Risikomanagementverfahren, Datenqualitätsanforderungen und die Implementierung robuster Governance-Strukturen. Auch die Anforderungen an die Transparenz und menschliche Aufsicht werden relevant.

Was gilt ab 2027 für KI in regulierten Produkten?

Ab dem 2. August 2027 werden die Anforderungen des EU AI Acts auf KI-Systeme ausgeweitet, die als Bestandteil von Produkten nach Anhang I des Gesetzes gelten. Dies betrifft beispielsweise KI-Systeme, die in Medizinprodukten oder Maschinen eingesetzt werden. Die Konformität mit den relevanten EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften, die nun den AI Act integrieren, wird zwingend erforderlich.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Bei Verstößen gegen verbotene Praktiken können Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Für Verstöße im Zusammenhang mit Hochrisiko-Systemen liegen die Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten jeweils die niedrigeren Beträge.

Wie kann sich der Mittelstand vorbereiten?

Eine proaktive Vorbereitung ist essenziell. Unternehmen sollten:

  • Ihre aktuellen und geplanten KI-Anwendungen identifizieren und bewerten. Nutzen Sie hierfür unseren KI-Risiko-Check.
  • Eine Inventarisierung der eingesetzten KI-Systeme vornehmen – welche Tools nutzen welche Abteilungen, für welchen Zweck?
  • Die Konformität mit den Anforderungen des EU AI Acts prüfen lassen. Ein EU AI Act Audit kann hier Klarheit schaffen.
  • Mitarbeiter schulen, um die Anforderungen an die KI-Alphabetisierung zu erfüllen.
  • Unsere Leistungen im Bereich KI-Beratung in Anspruch nehmen, um die Compliance sicherzustellen.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Pflichten minimiert Risiken und ermöglicht die Nutzung von KI-Technologien im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben.

Häufige Fragen

Ab wann gelten die Verbote nach dem EU AI Act?

Die Verbote für bestimmte KI-Praktiken nach Art. 5 des EU AI Acts gelten seit dem 2. Februar 2025.

Welche KI-Systeme sind ab August 2026 besonders betroffen?

Ab dem 2. August 2026 sind insbesondere KI-Systeme betroffen, die als Hochrisiko-Systeme nach Anhang III des EU AI Acts eingestuft werden, sowie die damit verbundenen Governance-Pflichten.

Was sind die Bußgelder für KMU bei Verstößen?

Für KMU gelten bei Verstößen gegen den EU AI Act die jeweils niedrigeren Bußgelder: bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken, und bis zu 15 Mio. EUR oder 3% für Hochrisiko-Verstöße.

Welche Rolle spielt die KI-Alphabetisierung?

Die Pflicht zur KI-Alphabetisierung (AI Literacy) bzw. Schulung gemäß Art. 4 des EU AI Acts gilt seit dem 2. Februar 2025 und betrifft die notwendige Befähigung im Umgang mit KI-Systemen.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Umsetzung?

Ja, KI-Beratung und die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen sind über Programme wie BAFA, ISB RLP, go-digital oder Digital Jetzt anteilig bezuschussbar.

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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft (Art. 50 EU AI Act).

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