Blog · EU AI Act
Der EU AI Act setzt neue Standards für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Für den deutschen Mittelstand, insbesondere in Rheinland-Pfalz, sind die anstehenden Fristen entscheidend. Dieser Artikel beleuchtet die relevanten Termine für 2026 und 2027.
Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Wesentliche Fristen für Unternehmen sind:
Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen, die den Hochrisiko-Kategorien nach Anhang III des EU AI Acts unterliegen, umfangreiche Pflichten erfüllen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Risikomanagementverfahren, Datenqualitätsanforderungen und die Implementierung robuster Governance-Strukturen. Auch die Anforderungen an die Transparenz und menschliche Aufsicht werden relevant.
Ab dem 2. August 2027 werden die Anforderungen des EU AI Acts auf KI-Systeme ausgeweitet, die als Bestandteil von Produkten nach Anhang I des Gesetzes gelten. Dies betrifft beispielsweise KI-Systeme, die in Medizinprodukten oder Maschinen eingesetzt werden. Die Konformität mit den relevanten EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften, die nun den AI Act integrieren, wird zwingend erforderlich.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Bei Verstößen gegen verbotene Praktiken können Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Für Verstöße im Zusammenhang mit Hochrisiko-Systemen liegen die Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten jeweils die niedrigeren Beträge.
Eine proaktive Vorbereitung ist essenziell. Unternehmen sollten:
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Pflichten minimiert Risiken und ermöglicht die Nutzung von KI-Technologien im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben.
Die Verbote für bestimmte KI-Praktiken nach Art. 5 des EU AI Acts gelten seit dem 2. Februar 2025.
Ab dem 2. August 2026 sind insbesondere KI-Systeme betroffen, die als Hochrisiko-Systeme nach Anhang III des EU AI Acts eingestuft werden, sowie die damit verbundenen Governance-Pflichten.
Für KMU gelten bei Verstößen gegen den EU AI Act die jeweils niedrigeren Bußgelder: bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken, und bis zu 15 Mio. EUR oder 3% für Hochrisiko-Verstöße.
Die Pflicht zur KI-Alphabetisierung (AI Literacy) bzw. Schulung gemäß Art. 4 des EU AI Acts gilt seit dem 2. Februar 2025 und betrifft die notwendige Befähigung im Umgang mit KI-Systemen.
Ja, KI-Beratung und die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen sind über Programme wie BAFA, ISB RLP, go-digital oder Digital Jetzt anteilig bezuschussbar.
Unsicher, wo Ihr Unternehmen steht?
Der kostenlose EU AI Act Audit gibt Ihnen in 5 Minuten eine erste Einschätzung.
Zum EU AI Act Audit →Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft (Art. 50 EU AI Act).
30 Minuten Erstgespräch – kostenlos und unverbindlich.
Erstgespräch vereinbaren →