Blog · EU AI Act
Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Die ersten Verbote gelten bereits, weitere Pflichten greifen stufenweise bis August 2027. Viele mittelständische Unternehmen unterschätzen, dass sie betroffen sind – nicht nur als Entwickler, sondern vor allem als Betreiber (Deployer) von KI-Systemen.
Jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt – und sei es nur ein Chatbot im Kundenservice, ein KI-gestütztes Bewerbungsscreening oder eine automatisierte Bonitätsprüfung. Der AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Risikoklasse des Systems.
„Wir entwickeln keine KI, also betrifft uns das nicht." – Falsch. Auch wer KI-Systeme einkauft und einsetzt, hat als Betreiber eigene Pflichten: Überwachung, Protokollierung, Information der Mitarbeitenden.
„Wir nutzen nur ChatGPT, das ist harmlos." – Kommt darauf an. Wenn ChatGPT in einen Prozess eingebunden wird, der unter Hochrisiko fällt (z.B. Personalentscheidungen), gelten die strengen Regeln – unabhängig davon, dass das Modell selbst von OpenAI stammt.
„Wir haben noch Zeit." – Teilweise. Die Verbote gelten bereits. Die Transparenzpflichten für General Purpose AI (wie GPT-4) gelten ab August 2025. Hochrisiko-Pflichten ab August 2026. Ein Governance-Framework aufzubauen dauert Monate.
Die Bußgelder sind empfindlich: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken; bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % für Verstöße gegen Hochrisiko-Anforderungen. Für KMU gelten zwar niedrigere Obergrenzen, aber auch diese können existenzbedrohend sein.
Der EU AI Act ist keine ferne Regulierung für Großkonzerne – er betrifft jedes Unternehmen, das KI einsetzt. Der Mittelstand hat den Vorteil kürzerer Entscheidungswege: Wer jetzt anfängt, kann die Compliance-Anforderungen überschaubar umsetzen. Wer wartet, riskiert hektische Nacharbeit unter Zeitdruck.
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