Blog · EU AI Act
Der EU AI Act, in Kraft getreten am 1. August 2024, bringt eine Reihe neuer Pflichten für Unternehmen mit sich. Eine zentrale Anforderung ist die Förderung der sogenannten AI Literacy, also der KI-Kompetenz, gemäß Artikel 4. Diese Schulungspflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 und betrifft verschiedene Rollen innerhalb eines Unternehmens. Die Herausforderung besteht darin, den Umfang und die Tiefe der Schulungen präzise auf die jeweiligen Verantwortlichkeiten abzustimmen.
Artikel 4 des EU AI Act legt die Notwendigkeit fest, das Bewusstsein und die Kompetenzen im Umgang mit KI-Systemen zu stärken. Dies dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch der Risikominimierung und der effektiven Nutzung von KI. Unzureichende Kenntnisse können zu Fehlern bei der Implementierung, Nutzung oder Überwachung von KI-Systemen führen, was wiederum rechtliche Konsequenzen oder operative Risiken nach sich ziehen kann.
Besonders relevant wird dies im Kontext von Hochrisiko-KI-Systemen, deren Governance-Pflichten ab dem 2. August 2026 greifen. Ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise, der Potenziale und der Grenzen von KI ist die Basis für einen verantwortungsvollen Einsatz.
Die Intensität der Schulung hängt maßgeblich von der Rolle und dem Grad der Interaktion mit KI-Systemen ab. Eine pauschale Schulung für alle Mitarbeiter ist weder effizient noch zielführend. Stattdessen ist eine differenzierte Betrachtung notwendig:
Eine strukturierte Herangehensweise ist entscheidend. Zunächst sollte eine Bestandsaufnahme der im Unternehmen genutzten oder geplanten KI-Systeme erfolgen (Inventarisierungs-Fragebogen). Darauf aufbauend lässt sich der Schulungsbedarf pro Rolle definieren. Externe Unterstützung durch spezialisierte Beratungen kann hier sinnvoll sein, auch da KI-Beratung über Programme wie BAFA, ISB RLP, go-digital oder Digital Jetzt anteilig bezuschussbar ist.
Für eine systematische Kompetenzentwicklung kann ein KI-Kompetenz-Zertifikatskurs (Art. 4) eine Option sein, um sicherzustellen, dass die relevanten Mitarbeiter ein fundiertes und nachweisbares Verständnis der Anforderungen des EU AI Act entwickeln. Solche Kurse bieten oft modulare Ansätze, die auf die unterschiedlichen Tiefenbedarfe zugeschnitten sind.
Die Einhaltung der Fristen des EU AI Act ist entscheidend, um Bussgelder zu vermeiden. Die Pflicht zur AI Literacy (Art. 4) ist bereits seit dem 2. Februar 2025 in Kraft. Dies bedeutet, dass Unternehmen bereits jetzt entsprechende Schulungsmaßnahmen implementiert haben sollten. Weitere wichtige Fristen sind:
Eine frühzeitige Planung und Umsetzung der Schulungen ist daher unerlässlich, um den Anforderungen gerecht zu werden und die Compliance sicherzustellen.
Die Schulungspflicht nach Artikel 4 des EU AI Act ist eine grundlegende Anforderung für alle Unternehmen, die mit KI-Systemen in Berührung kommen. Eine differenzierte Schulungsstrategie, die auf die spezifischen Rollen und deren Interaktion mit KI zugeschnitten ist, ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg. Von der Geschäftsführung bis zu den Fachabteilungen – jeder muss in einem angemessenen Umfang über die relevanten Aspekte informiert sein.
Wir empfehlen Unternehmen, umgehend eine Bestandsaufnahme durchzuführen und einen Schulungsplan zu entwickeln. Ein kostenloser EU AI Act Audit kann hier einen ersten Überblick über den Handlungsbedarf verschaffen. Proaktives Handeln sichert nicht nur die Compliance, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft im Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
AI Literacy bezeichnet die KI-Kompetenz und das Bewusstsein für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen, wie in Artikel 4 des EU AI Act gefordert. Sie umfasst das Verständnis für Funktionsweisen, Potenziale, Risiken und rechtliche Implikationen von KI.
Die Schulungspflicht zur AI Literacy gemäß Artikel 4 des EU AI Act ist bereits seit dem 2. Februar 2025 in Kraft getreten.
Bei Verstößen gegen verbotene Praktiken können Bussgelder von bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Für Verstöße im Bereich von Hochrisiko-Systemen sind es bis zu 15 Mio. EUR oder 3%. Für KMU gelten die jeweils niedrigeren Beträge.
Nein, nicht alle Mitarbeiter müssen in gleicher Tiefe geschult werden. Die Schulungstiefe hängt von der jeweiligen Rolle und dem Grad der Interaktion mit KI-Systemen ab, von strategischen Kenntnissen für die Geschäftsführung bis zu anwendungsorientiertem Wissen für Fachabteilungen.
Ja, KI-Beratung ist in Deutschland über verschiedene Programme wie BAFA, ISB RLP, go-digital und Digital Jetzt anteilig bezuschussbar. Dies kann die Kosten für die Umsetzung der Schulungspflichten mindern.
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