Blog · EU AI Act

Wer muss nach EU AI Act Art. 4 geschult werden? Rollen & Tiefe

Kurz gesagt: Nach Art. 4 des EU AI Act, der seit dem 2. Februar 2025 gilt, muessen Mitarbeiter mit Bezug zu KI-Systemen geschult werden. Dies umfasst die Geschäftsführung, IT, Fachabteilungen und Aushilfen, jeweils mit unterschiedlicher Intensität, um Verantwortlichkeiten und Risiken im Umgang mit KI zu verstehen und zu minimieren.

Der EU AI Act, in Kraft getreten am 1. August 2024, bringt eine Reihe neuer Pflichten für Unternehmen mit sich. Eine zentrale Anforderung ist die Förderung der sogenannten AI Literacy, also der KI-Kompetenz, gemäß Artikel 4. Diese Schulungspflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 und betrifft verschiedene Rollen innerhalb eines Unternehmens. Die Herausforderung besteht darin, den Umfang und die Tiefe der Schulungen präzise auf die jeweiligen Verantwortlichkeiten abzustimmen.

Warum ist AI Literacy nach Art. 4 so wichtig?

Artikel 4 des EU AI Act legt die Notwendigkeit fest, das Bewusstsein und die Kompetenzen im Umgang mit KI-Systemen zu stärken. Dies dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch der Risikominimierung und der effektiven Nutzung von KI. Unzureichende Kenntnisse können zu Fehlern bei der Implementierung, Nutzung oder Überwachung von KI-Systemen führen, was wiederum rechtliche Konsequenzen oder operative Risiken nach sich ziehen kann.

Besonders relevant wird dies im Kontext von Hochrisiko-KI-Systemen, deren Governance-Pflichten ab dem 2. August 2026 greifen. Ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise, der Potenziale und der Grenzen von KI ist die Basis für einen verantwortungsvollen Einsatz.

Welche Rollen muessen geschult werden und wie tief?

Die Intensität der Schulung hängt maßgeblich von der Rolle und dem Grad der Interaktion mit KI-Systemen ab. Eine pauschale Schulung für alle Mitarbeiter ist weder effizient noch zielführend. Stattdessen ist eine differenzierte Betrachtung notwendig:

  • Geschäftsführung und C-Level: Hier steht das strategische Verständnis im Vordergrund. Schulungsinhalte umfassen die rechtlichen Rahmenbedingungen des EU AI Act, insbesondere die Bussgeldrisiken (bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken), die Chancen und Risiken von KI auf Unternehmensebene sowie die Notwendigkeit einer KI-Governance-Strategie. Die Schulungstiefe ist hier eher breit als technisch detailliert.
  • IT-Abteilung (Entwicklung, Betrieb, Sicherheit): Diese Gruppe benötigt ein tiefgehendes technisches Verständnis. Inhalte umfassen die Anforderungen an die Entwicklung und den Betrieb von KI-Systemen, Datenmanagement, Cybersicherheit, Testverfahren, Konformitätsbewertungen und die Implementierung von Überwachungsmechanismen. Für Entwickler von Hochrisiko-Systemen sind die Anforderungen nach Anhang III ab dem 2. August 2026 von zentraler Bedeutung.
  • Fachabteilungen (z.B. HR, Marketing, Produktion, Recht): Mitarbeiter, die KI-Systeme nutzen oder deren Ergebnisse interpretieren, benötigen ein anwendungsorientiertes Verständnis. Dies beinhaltet die Funktionsweise der spezifischen KI-Anwendungen in ihrem Bereich, die korrekte Dateneingabe, das Erkennen von Fehlern oder Verzerrungen, die Einhaltung interner Richtlinien und die Meldepflichten bei Auffälligkeiten. Die Rechtsabteilung benötigt zudem ein tiefes Verständnis der vertragsrechtlichen und haftungsrechtlichen Implikationen.
  • Aushilfen und temporäre Mitarbeiter: Für diese Gruppe genügen in der Regel grundlegende Informationen zum sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen, mit denen sie in Kontakt kommen. Dies umfasst das Erkennen von potenziellen Risiken, die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und die Meldung von Unsicherheiten oder Problemen.

Wie kann die Schulungspflicht effizient umgesetzt werden?

Eine strukturierte Herangehensweise ist entscheidend. Zunächst sollte eine Bestandsaufnahme der im Unternehmen genutzten oder geplanten KI-Systeme erfolgen (Inventarisierungs-Fragebogen). Darauf aufbauend lässt sich der Schulungsbedarf pro Rolle definieren. Externe Unterstützung durch spezialisierte Beratungen kann hier sinnvoll sein, auch da KI-Beratung über Programme wie BAFA, ISB RLP, go-digital oder Digital Jetzt anteilig bezuschussbar ist.

Für eine systematische Kompetenzentwicklung kann ein KI-Kompetenz-Zertifikatskurs (Art. 4) eine Option sein, um sicherzustellen, dass die relevanten Mitarbeiter ein fundiertes und nachweisbares Verständnis der Anforderungen des EU AI Act entwickeln. Solche Kurse bieten oft modulare Ansätze, die auf die unterschiedlichen Tiefenbedarfe zugeschnitten sind.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Einhaltung der Fristen des EU AI Act ist entscheidend, um Bussgelder zu vermeiden. Die Pflicht zur AI Literacy (Art. 4) ist bereits seit dem 2. Februar 2025 in Kraft. Dies bedeutet, dass Unternehmen bereits jetzt entsprechende Schulungsmaßnahmen implementiert haben sollten. Weitere wichtige Fristen sind:

  • 2. Februar 2025: Verbotene Praktiken (Art. 5) gelten.
  • 2. August 2025: Pflichten für General Purpose AI (GPAI) gelten.
  • 2. August 2026: Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und Governance-Pflichten gelten.
  • 2. August 2027: Pflichten für Hochrisiko-Systeme als Teil regulierter Produkte (Anhang I) gelten.

Eine frühzeitige Planung und Umsetzung der Schulungen ist daher unerlässlich, um den Anforderungen gerecht zu werden und die Compliance sicherzustellen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Schulungspflicht nach Artikel 4 des EU AI Act ist eine grundlegende Anforderung für alle Unternehmen, die mit KI-Systemen in Berührung kommen. Eine differenzierte Schulungsstrategie, die auf die spezifischen Rollen und deren Interaktion mit KI zugeschnitten ist, ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg. Von der Geschäftsführung bis zu den Fachabteilungen – jeder muss in einem angemessenen Umfang über die relevanten Aspekte informiert sein.

Wir empfehlen Unternehmen, umgehend eine Bestandsaufnahme durchzuführen und einen Schulungsplan zu entwickeln. Ein kostenloser EU AI Act Audit kann hier einen ersten Überblick über den Handlungsbedarf verschaffen. Proaktives Handeln sichert nicht nur die Compliance, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft im Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

Häufige Fragen

Was ist AI Literacy nach dem EU AI Act?

AI Literacy bezeichnet die KI-Kompetenz und das Bewusstsein für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen, wie in Artikel 4 des EU AI Act gefordert. Sie umfasst das Verständnis für Funktionsweisen, Potenziale, Risiken und rechtliche Implikationen von KI.

Seit wann gilt die Schulungspflicht nach Art. 4?

Die Schulungspflicht zur AI Literacy gemäß Artikel 4 des EU AI Act ist bereits seit dem 2. Februar 2025 in Kraft getreten.

Welche Bussgelder drohen bei Nichteinhaltung?

Bei Verstößen gegen verbotene Praktiken können Bussgelder von bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Für Verstöße im Bereich von Hochrisiko-Systemen sind es bis zu 15 Mio. EUR oder 3%. Für KMU gelten die jeweils niedrigeren Beträge.

Müssen alle Mitarbeiter im Unternehmen geschult werden?

Nein, nicht alle Mitarbeiter müssen in gleicher Tiefe geschult werden. Die Schulungstiefe hängt von der jeweiligen Rolle und dem Grad der Interaktion mit KI-Systemen ab, von strategischen Kenntnissen für die Geschäftsführung bis zu anwendungsorientiertem Wissen für Fachabteilungen.

Gibt es Förderungen für KI-Beratung und Schulungen?

Ja, KI-Beratung ist in Deutschland über verschiedene Programme wie BAFA, ISB RLP, go-digital und Digital Jetzt anteilig bezuschussbar. Dies kann die Kosten für die Umsetzung der Schulungspflichten mindern.

Unsicher, wo Ihr Unternehmen steht?

Der kostenlose EU AI Act Audit gibt Ihnen in 5 Minuten eine erste Einschätzung.

Zum EU AI Act Audit →

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft (Art. 50 EU AI Act).

Lieber direkt sprechen?

30 Minuten Erstgespräch – kostenlos und unverbindlich.

Erstgespräch vereinbaren →