Blog · EU AI Act
Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und etabliert einen umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union. Eine zentrale Anforderung, die bereits seit dem 2. Februar 2025 gilt, ist die Schulung zur KI-Kompetenz gemäß Artikel 4. Diese Pflicht betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen. Die Notwendigkeit einer fundierten Schulung und eines belastbaren Nachweises ist dabei von hoher Relevanz.
Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz (AI Literacy) zu ergreifen. Dies schließt die Bereitstellung von Schulungen und Bildungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit und insbesondere für Fachkräfte ein, die mit KI-Systemen arbeiten. Ziel ist es, ein grundlegendes Verständnis für die Funktionsweise, die Risiken und die Chancen von KI zu schaffen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter, die mit KI-Systemen in Berührung kommen – sei es in der Entwicklung, dem Betrieb oder der Nutzung –, über die notwendige Kompetenz verfügen. Diese Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025.
Für die Vermittlung von KI-Kompetenz stehen verschiedene Formate zur Verfügung, die je nach Unternehmensgröße, Lernkultur und spezifischem Bedarf gewählt werden können:
Eine Kombination dieser Formate kann oft die effektivste Lösung darstellen, um unterschiedliche Lerntypen und Anforderungen abzudecken. Ein Beispiel für eine solche Option ist ein KI-Kompetenz-Zertifikatskurs, der oft verschiedene Lernmodule und Prüfungsoptionen kombiniert.
Ein belastbarer Nachweis der KI-Kompetenz ist entscheidend, um bei möglichen Audits oder Prüfungen durch Aufsichtsbehörden die Einhaltung des EU AI Act zu dokumentieren. Ein solcher Nachweis sollte mindestens folgende Informationen umfassen:
Die Dokumentation sollte zentral und revisionssicher abgelegt werden, um bei Bedarf schnell vorgelegt werden zu können. Eine digitale Verifizierbarkeit des Nachweises kann hierbei von Vorteil sein.
Die Auswahl des richtigen Schulungsanbieters ist entscheidend für den Erfolg der KI-Kompetenz-Maßnahmen. Unternehmen sollten folgende Kriterien berücksichtigen:
Eine sorgfältige Prüfung dieser Punkte hilft, eine langfristig wirksame und rechtskonforme Lösung zu implementieren.
Die Nichteinhaltung der Pflichten aus dem EU AI Act kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Obwohl Artikel 4 primär eine Förderpflicht für die Mitgliedstaaten darstellt, ist die mangelnde KI-Kompetenz in Unternehmen ein Indikator für systemische Defizite, die bei Verstößen gegen andere Artikel des AI Act relevant werden können. Insbesondere bei Hochrisiko-KI-Systemen, deren Governance-Pflichten ab dem 2. August 2026 gelten, ist eine fundierte KI-Kompetenz des Personals unerlässlich, um die Compliance sicherzustellen. Bussgelder für Verstöße gegen den EU AI Act können bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes betragen (für verbotene Praktiken) bzw. bis zu 15 Millionen Euro oder 3% für Hochrisiko-Verstöße. Für KMU gelten dabei jeweils die niedrigeren Beträge. Eine proaktive Schulung und Dokumentation der KI-Kompetenz ist daher eine wichtige Präventivmaßnahme.
Die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 des EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025.
Empfohlene Formate umfassen Selbstlernkurse (E-Learning), Live-Webinare und Präsenzschulungen, oft auch in Kombination, um unterschiedlichen Lernbedürfnissen gerecht zu werden.
Ein belastbarer Nachweis sollte den Schulungsinhalt, die Dauer, das Datum, eine Teilnehmerliste, den Nachweis des Lernerfolgs (z.B. durch Prüfung) und die ausstellende Institution umfassen.
Ja, KI-Beratung und -Schulungen können unter bestimmten Voraussetzungen über Programme wie BAFA, ISB RLP, go-digital oder Digital Jetzt anteilig bezuschussbar sein.
KI-Kompetenz ist entscheidend für die Einhaltung der Governance-Pflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen, die ab dem 2. August 2026 gelten, um Compliance-Verstöße und damit verbundene hohe Bussgelder zu vermeiden.
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