Blog · EU AI Act
Der EU AI Act, dessen Inkrafttreten am 1. August 2024 begann, fordert von Unternehmen einen strukturierten Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Insbesondere die Nachweispflicht der KI-Kompetenz (AI Literacy) gemäß Artikel 4, die seit dem 2. Februar 2025 gilt, stellt eine zentrale Herausforderung dar. Dieser Artikel beleuchtet, welche konkreten Anforderungen Auditoren und Kunden an den Nachweis dieser Kompetenz stellen.
Die Fähigkeit, KI-Systeme sicher, transparent und ethisch korrekt zu entwickeln, zu betreiben und zu überwachen, ist entscheidend. Der EU AI Act verpflichtet Betreiber und Anbieter von KI-Systemen, insbesondere von Hochrisiko-KI-Systemen, zur Gewährleistung dieser Kompetenz. Dies dient nicht nur der Compliance, sondern auch dem Schutz vor Fehlfunktionen, Diskriminierung und anderen Risiken. Ohne nachweisbare Kompetenz können Unternehmen die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllen, was zu erheblichen Bussgeldern führen kann.
Auditoren fordern primär eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der erworbenen KI-Kompetenzen. Dazu gehören:
Der EU AI Act verlangt keine pauschale KI-Kompetenz für alle Mitarbeiter, sondern eine rollenbezogene Qualifikation. Das bedeutet, dass die Tiefe und Breite der erforderlichen Kenntnisse je nach Funktion variiert. Ein Entwickler eines Hochrisiko-KI-Systems benötigt andere Kompetenzen als ein Mitarbeiter im Vertrieb, der lediglich mit KI-gestützten Tools arbeitet. Im Audit wird geprüft, ob die Kompetenzen der Mitarbeiter mit ihren Aufgaben und der Art der von ihnen genutzten oder entwickelten KI-Systeme übereinstimmen. Dies erfordert eine detaillierte Analyse der internen Rollen und der damit verbundenen KI-Anforderungen.
Der EU AI Act gibt keine explizite Gültigkeitsdauer für KI-Kompetenzen vor. Angesichts der schnellen Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz ist jedoch eine kontinuierliche Weiterbildung und Auffrischung der Kenntnisse unerlässlich. Auditoren erwarten in der Regel, dass Unternehmen einen Mechanismus zur regelmässigen Überprüfung und Aktualisierung der Kompetenzen etabliert haben. Eine Gültigkeitsdauer von 2-3 Jahren für spezifische Zertifizierungen ist in vielen Technologiebereichen üblich und kann als Richtwert dienen. Wichtig ist, dass die Aktualität der Kompetenzen im Schulungsregister dokumentiert wird und bei Bedarf Auffrischungsschulungen erfolgen.
Ein mangelhafter Nachweis der KI-Kompetenz kann schwerwiegende Folgen haben. Neben Reputationsschäden und dem Verlust des Kundenvertrauens drohen empfindliche Bussgelder gemäss EU AI Act:
Für KMU gelten jeweils die niedrigeren Beträge. Darüber hinaus können unzureichende Kompetenzen zu Fehlern bei der Entwicklung oder Nutzung von KI-Systemen führen, was weitere rechtliche und finanzielle Risiken birgt. Unternehmen sollten daher proaktiv handeln und ihre KI-Kompetenznachweise lückenlos aufbauen. Eine frühzeitige EU AI Act Audit kann helfen, Lücken zu identifizieren. KI-Beratungsleistungen sind zudem über Programme wie BAFA, ISB RLP, go-digital und Digital Jetzt anteilig bezuschussbar.
Die Pflicht zur AI Literacy bzw. Schulungspflicht (Art. 4 EU AI Act) gilt seit dem 2. Februar 2025.
Ein Schulungsregister ist eine zentrale Übersicht aller KI-relevanten Schulungen von Mitarbeitern. Es dient als Nachweis der Kompetenz gegenüber Auditoren und ist entscheidend für die Compliance mit dem EU AI Act.
Nein, die Anforderungen an die KI-Kompetenz sind rollenbezogen. Mitarbeiter, die mit Hochrisiko-KI-Systemen arbeiten, benötigen spezifischere und tiefergehende Kenntnisse als andere.
Der EU AI Act gibt keine feste Frist vor. Angesichts der schnellen Entwicklung der KI wird jedoch eine regelmässige Auffrischung, beispielsweise alle 2-3 Jahre, erwartet und sollte dokumentiert werden.
Bei Verstössen gegen verbotene Praktiken drohen Bussgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstössen gegen Hochrisiko-Anforderungen bis zu 15 Mio. EUR oder 3% des Umsatzes, wobei für KMU niedrigere Beträge gelten.
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Zum EU AI Act Audit →Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft (Art. 50 EU AI Act).
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