Blog · EU AI Act & Compliance

KI-Inhalte kennzeichnen: Was der EU AI Act ab 2026 verlangt

Kurz gesagt: Ab dem 2. August 2026 müssen KI-generierte Inhalte transparent gemacht werden: Anbieter generativer KI müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2), Betreiber müssen Deepfakes und KI-Inhalte klar erkennbar kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4). Content Credentials (C2PA) sind der etablierte technische Standard, der beides abdeckt.

KI-generiertes Bild mit Content Credentials – KI Partners

Mit dem EU AI Act kommen verbindliche Transparenzpflichten für künstlich erzeugte Medien. Für Unternehmen, die KI in Marketing, Kommunikation oder Produktion einsetzen, stellt sich eine sehr praktische Frage: Wie kennzeichne ich KI-Inhalte korrekt – und möglichst automatisiert? Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und zeigt den technischen Standard dafür.

Muss ich KI-generierte Inhalte ab 2026 kennzeichnen?

Ja. Artikel 50 des EU AI Act führt Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme ein. Diese Pflichten gelten ab dem 2. August 2026. Wichtig ist die Rollenunterscheidung: Das Gesetz adressiert Anbieter (die das KI-System bereitstellen) und Betreiber (die es einsetzen und Inhalte veröffentlichen) unterschiedlich.

Was genau verlangt Artikel 50 EU AI Act?

  • Anbieter generativer KI müssen sicherstellen, dass erzeugte Inhalte (Bild, Audio, Video, Text) in einem maschinenlesbaren Format markiert und als künstlich erzeugt erkennbar sind (Art. 50 Abs. 2).
  • Betreiber, die KI-Inhalte veröffentlichen, müssen Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte klar und erkennbar kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4) – also offenlegen.

Eine Übergangsregel aus dem AI-Omnibus (Mai 2026) gibt generativen Systemen, die vor dem 2. August 2026 am Markt waren, bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Markierung. Verstöße gegen Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden; für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.

Was sind Content Credentials (C2PA)?

Content Credentials sind ein offener Industriestandard (C2PA), der Herkunft und Bearbeitungshistorie eines Mediums als kryptografisch signierte Metadaten direkt in der Datei mitführt – vergleichbar mit einem Etikett: Welche Anwendung oder KI hat es erzeugt, wer hat es ausgegeben, wurde es bearbeitet? Der Standard wird von zahlreichen Technologieunternehmen getragen und ist für jeden überprüfbar. Der EU AI Act schreibt C2PA nicht namentlich vor, doch es hat sich als De-facto-Standard etabliert; die EU-Kommission hat zudem einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung angekündigt.

Reicht ein Hinweis wie „Mit KI erstellt“?

Für die Offenlegungspflicht von Betreibern ist eine klare, für Menschen erkennbare Kennzeichnung der Kern. Robuster und zukunftssicher ist jedoch die maschinenlesbare Variante – genau das, was Anbieter ohnehin liefern müssen und was Content Credentials interoperabel abbilden. Ein sichtbarer Hinweis und ein eingebettetes Credential schließen sich nicht aus; gemeinsam erfüllen sie beide Ebenen.

Wie setzt man die Kennzeichnung praktisch um?

Am wirksamsten ist die Signierung direkt in der Erstellungs-Pipeline: Jedes veröffentlichte Medium erhält automatisch ein Content Credential, das ehrlich deklariert, dass es KI-generiert und anschließend bearbeitet wurde. KI Partners setzt dies bereits für die eigenen veröffentlichten Bilder um – die Kennzeichnung läuft automatisiert mit, statt nachträglich von Hand. Für Unternehmen lässt sich derselbe Ansatz in bestehende Content- und Marketing-Werkzeuge integrieren. Eine erste Standortbestimmung bietet der EU AI Act Audit.

Was sollten Mittelständler jetzt tun?

  • Erfassen, wo im Unternehmen KI-Inhalte entstehen (Marketing, Web, Produktbilder).
  • Einen kennzeichnungssicheren Prozess festlegen – sichtbar und maschinenlesbar.
  • Verantwortlichkeiten und Dokumentation für den AI Act klären.

KI Partners unterstützt den Mittelstand bei der AI-Act-konformen Kennzeichnung und der Integration von Content-Provenance in bestehende Werkzeuge. Mehr dazu unter Leistungen oder direkt im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Ab wann gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act?

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Für bereits am Markt befindliche generative Systeme gibt es für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Social-Media-Posts?

Ja. Wer KI-generierte oder -manipulierte Bilder, Videos oder Audio öffentlich veröffentlicht, fällt unter die Offenlegungspflichten für Betreiber, insbesondere bei Deepfakes.

Worin unterscheiden sich Anbieter- und Betreiberpflichten?

Anbieter generativer KI müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2). Betreiber, die solche Inhalte veröffentlichen, müssen sie klar und erkennbar kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4).

Was kostet die Einführung einer KI-Kennzeichnung?

Das hängt von Werkzeugen und Volumen ab. Die technische Signierung mit offenen Standards ist grundsätzlich kostengünstig; Beratungsleistungen zur Einführung sind über Förderprogramme anteilig bezuschussbar.

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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft (Art. 50 EU AI Act).

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