Blog · EU AI Act
Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und stellt einen neuen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz dar. Für das produzierende Gewerbe ergeben sich daraus spezifische Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Integration von KI in Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte des EU AI Act und seine Auswirkungen auf Hersteller und Betreiber.
Der EU AI Act ist als horizontale Gesetzgebung konzipiert, die spezifische Risiken von KI-Systemen adressiert. Er ergänzt, ersetzt aber nicht, bestehende sektorspezifische Rechtsvorschriften wie das Maschinenrecht (z.B. Maschinenverordnung, ehemals Maschinenrichtlinie) und das Produktsicherheitsrecht. Wo bestehende Gesetze bereits spezifische Anforderungen an KI-Komponenten stellen, können diese als erfüllt gelten. Der AI Act fokussiert sich jedoch auf KI-spezifische Risiken, die von traditionellen Sicherheitsnormen möglicherweise nicht vollständig abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere für Systeme, die als Hochrisiko-KI eingestuft werden.
KI-Systeme, die in Prüf- und Qualitätsprozessen eingesetzt werden, können als Hochrisiko-KI eingestuft werden, wenn sie eine wesentliche Sicherheitskomponente eines Produkts oder Prozesses darstellen und Fehlfunktionen zu erheblichen Schäden führen können. Beispiele hierfür sind KI-gestützte Inspektionssysteme zur Fehlererkennung in sicherheitsrelevanten Bauteilen oder autonome Qualitätskontrollsysteme, deren Versagen die Produktintegrität gefährdet. Für solche Systeme gelten ab dem 2. August 2026 bzw. 2. August 2027 (wenn Teil regulierter Produkte) strenge Anforderungen bezüglich Risikomanagement, Datenqualität, Transparenz und menschlicher Aufsicht.
Für General Purpose AI (GPAI) gelten seit dem 2. August 2025 spezifische Transparenzpflichten und bei erheblichen Risiken auch zusätzliche Anforderungen.
Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die wichtigsten Fristen sind:
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder: bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken; bis zu 15 Mio. EUR oder 3% für Verstöße gegen Hochrisiko-Bestimmungen. Für KMU gelten jeweils die niedrigeren Beträge. Eine frühzeitige EU AI Act Audit kann helfen, Risiken zu identifizieren und zu minimieren.
Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.
Bei verbotenen Praktiken drohen Bußgelder von bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstößen gegen Hochrisiko-Bestimmungen sind es bis zu 15 Mio. EUR oder 3%. Für KMU gelten die jeweils niedrigeren Beträge.
AI Literacy (Artikel 4) bedeutet, dass Personal, das KI-Systeme betreibt, entsprechend geschult sein muss, um die Systeme sicher und korrekt zu nutzen. Diese Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025.
Ja, KI-Beratungsleistungen, die bei der Umsetzung des EU AI Act unterstützen, sind über verschiedene Programme wie BAFA, ISB RLP, go-digital und Digital Jetzt anteilig bezuschussbar.
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten ab dem 2. August 2026. Für Hochrisiko-Systeme, die Teil regulierter Produkte nach Anhang I sind, gelten die Pflichten ab dem 2. August 2027.
Unsicher, wo Ihr Unternehmen steht?
Der kostenlose EU AI Act Audit gibt Ihnen in 5 Minuten eine erste Einschätzung.
Zum EU AI Act Audit →Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft (Art. 50 EU AI Act).
30 Minuten Erstgespräch – kostenlos und unverbindlich.
Erstgespräch vereinbaren →